Arbeitsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Gestellung von Arbeits- bzw. Betriebsmedizinern)
Mitwirkung bei Arbeitsschutzausschusssitzungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Hilfe bei der Organisation der „Ersten-Hilfe“ im Unternehmen
Unterstützung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Mitarbeitern im Unternehmen
Mitarbeiter ggf. zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen, die Ergebnisse erfassen und auswerten, Maßnahmen zur Verhütung erarbeiten und vorschlagen
Arbeitsmedizinische Beratung bei der Neugestaltung von Arbeitsplätzen
Beratungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Alle arbeitsmedizinischen Pflicht- und Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
Fast alle Untersuchungen können, auf Wunsch, im Unternehmen des Kunden erbracht werden
Auf Wunsch Einsatz des Untersuchungsmobils
Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen (z.B. Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung, Eignung für Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (ehemalig G 41), Eignung für Fahr- und Steuertätigkeiten, Untersuchungen nach Röntgen/Strahlenschutzverordnung, usw.
Durchführung von Impfungen
Unterweisung von Mitarbeitern über arbeitsmedizinische Themen
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus arbeitsmedizinischer Sicht